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Arbeitnehmerfreizügigkeit Ab dem 1. Mai 2011 gilt für Arbeitnehmer aus dem EU-Beitrittsländern Estland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn das Arbeitnehmerfreizügigkeitsgesetz. Die bisherigen Beschränkungen in Form von Arbeitserlaubnissen und Verwaltungsverfahren entfallen. Nur für Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien bleibt der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt vorerst noch bis 31. Dezember 2011 beschränkt.
Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Seite der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=458&langId=de
EUROPE DIRECT bietet unter der gebührenfreien Rufnummer: 00800 6 7 8 9 10 11 eine Beratungsstelle zur Beantwortung spezieller Fragen der Arbeitnehmer, die außerhalb ihres Heimatlandes einen Arbeitsplatz annehmen.
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